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Die meisterlichen Statuten
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1.
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Neuaufnahmen können grundsätzlich nur durch Clubabstimmung ( Einstimmig ) und Ablegung der Jägermeisterprüfung stattfinden. Die Mitgliederanzahl von 15 Personen darf jedoch nicht überschritten werden.
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2.
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Jeden Freitag findet die Sitzung des Jägermeisterclubs um 19 Uhr in der Schweija-Hütte statt. Änderungen werden durch 50er, 51er oder Stellvertreter bekannt gegeben. Eröffnung erfolgt nur durch den 50er oder 51er. Erscheinen nach Eröffnung gilt als Verspätung und wird mit einer Runde bestraft. Unentschuldigtes fernbleiben wird mit 5 US$ bestraft. Die Strafe ist entweder sofort oder spätestens bei der nächsten Sitzung zu begleichen.
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3.
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Entschuldigungen werden nur mit triftigem Grund akzeptiert und sind daher dem 50er oder 51er vorzutragen.
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4.
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Bei der Jägermeistersitzung besteht keine Trinkverpflichtung!!!
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5.
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Bei der Sitzung ist das Jägermeister - Leiberl als oberstes Bekleidungsstück zu tragen, und das Flascherl mit zu führen.
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6.
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Verlieren oder vergessen der Jägermeister - Utensilien ist untersagt, und wird gemäß Pkt.2 geahndet. Zugewiesene Flascherlnummer kann fallweise durch 50er oder 50er überprüft werden.
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7.
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Ausschütten bzw., verschütten des Jägermeisters ist verboten und wird durch den Karottenhirsch geahndet.
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8.
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Abfällige Bemerkungen über den Club durch Clubmitglieder sind verboten und werden mit Strafen verfolgt. (50/51 Beschluss)
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9.
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Jedes Mitglied ist aufgefordert, vom Heimaturlaub eine Kiste a 60 Flascherl, oder eine Literflasche Jägermeister mit zu nehmen. Bei Nichtmitnahme des Jägermeisters aus Österreich hat der Betreffende bis zur nächsten Sitzung Zeit solchen zu besorgen, oder eine Strafe von 15 US $ zu bezahlen.
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10.
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Bei Aufnahme in den Club ist ein einmaliger Mitgliedsbeitrag von 10 + 12 US $ für das Jägermeister - Leiberl zu bezahlen.
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11.
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Ist ein Mitglied für den Club nicht mehr tragbar, so kann es durch Clubabstimmung ausgeschlossen werden.
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12.
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Tritt ein Mitglied aus persönlichen Gründen aus dem Club aus sind die Jägermeister - Utensilien bis zur nächsten Sitzung beim 50er od. 51er ab zu geben. (ohne Abfindung)
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13.
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Bei Verlust bzw. mutwilliger Beschädigung der JM-Utensilien sind diese aus der eigenen Kassa bis zur nächsten Sitzung neu zu beschaffen. (über den Club 12 US $)
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14.
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Offene Diskussionen werden durch 50er oder 51er geführt.
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15.
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Der Karottenhirsch ahndet etwaige Verfehlungen einzelner Mitglieder mit der Einnahme einer meisterlichen Karotte. Diese ist sofort zu verzehren. Der Karottenhirsch hat dafür Sorge zu tragen, für jede Sitzung Karotten vorzubereiten.
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16.
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Erscheint ein Mitglied im betrunkenen Zustand zu einer Sitzung so hat er diese sofort zu verlassen, und wird bei der nächsten Sitzung bestraft. (50/51 Beschluss) Nach dreimaliger Verfehlung wird derjenige vom Club ausgeschlossen, und muss seine Jägermeister - Utensilien beim Club abgeben. (keine Rückvergütung seiner Auslagen !!!)
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